LEISTUNGSBEDINGUNGEN
B2B-Leistungsbedingungen
B2B-Serviceinformationen für den AI Startup Brand Sprint. Stand: 16.07.2026.
1. Anfrage und Vertrag
Paketwahl und Intake sind zunächst eine unverbindliche Anfrage. Ein Vertrag entsteht erst durch schriftliche Auftragsannahme beziehungsweise eine eindeutige Auftragsbestätigung des Anbieters. Ungeeignete, unvollständige oder außerhalb des definierten Scopes liegende Anfragen können vor Annahme abgelehnt werden.
2. B2B-Voraussetzung
Der Kunde bestätigt, ausschließlich im Rahmen einer unternehmerischen, selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit zu bestellen. Der Anbieter kann Unternehmens-, Steuer- und Rechnungsdaten zur Plausibilitätsprüfung anfordern.
3. Scope und Lieferung
Es gelten ausschließlich der auf der Website dargestellte und im persönlichen Angebot schriftlich bestätigte Paketumfang sowie der schriftlich bestätigte individuelle Scope. Die 72-Stunden-Lieferfrist beginnt erst nach schriftlicher Annahme, bestätigtem Zahlungseingang, vollständig ausgefülltem Intake, Eingang aller notwendigen Kundendaten und ausdrücklicher Scope-Freigabe.
4. Revisionen
Revisionen richten sich ausschließlich nach dem gebuchten Paket oder separat bestätigten Add-on. Änderungen werden gebündelt eingereicht und bleiben innerhalb der gewählten Markenrichtung. Neue Zielgruppen, neue Positionierungen, zusätzliche Richtungen oder weitere Produktionsobjekte sind kein Bestandteil einer Revision.
5. Kundenpflichten
Der Kunde liefert richtige, vollständige und rechtmäßig nutzbare Inhalte und besitzt die notwendigen Rechte an bereitgestellten Logos, Texten, Bildern, Schriften und sonstigen Assets. Verzögerungen oder fehlende Freigaben des Kunden pausieren Lieferfristen.
6. Rechte und Methoden
Nach vollständiger Zahlung darf der Kunde die final gelieferten, kundenspezifischen Ergebnisse im vereinbarten geschäftlichen Kontext verwenden. Vorbestehende Methoden, interne Systeme, Templates, Prompt-Logiken, QA-Prozesse und allgemeines Know-how verbleiben beim Anbieter. Rechte Dritter und gesonderte Lizenzen bleiben unberührt.
7. AI und Haftungsgrenzen
KI wird als Produktionswerkzeug eingesetzt; Auswahl und finale QA bleiben menschlich. Es werden keine Markenrechtsfreigabe, Rechtsberatung, Umsatz-, Reichweiten-, Viralitäts-, Investment- oder Kompatibilitätsgarantien gegeben. Vor einer öffentlichen Nutzung bleiben gegebenenfalls rechtliche, technische oder lizenzbezogene Prüfungen erforderlich.
8. Vorrang der Auftragsbestätigung
Bei Widersprüchen haben die individuelle Auftragsbestätigung, der bestätigte Scope und die Rechnung Vorrang vor allgemeinen Portfolio- oder Demonstrationsangaben.
Wichtiger Hinweis: Diese B2B-Leistungsbedingungen sind eine operative Vertragsgrundlage für den Start und keine anwaltlich geprüften AGB. Bei wachsendem Umsatz oder standardisiertem Checkout ist eine Prüfung durch eine spanische Rechtsberatung empfehlenswert.