Zahlungsablauf
- Intake und B2B-Daten einreichen
- Manuelle Scope- und Kundenprüfung
- Schriftliche Auftragsbestätigung
- Rechnung oder Zahlungsaufforderung
- Zahlung und anschließend Produktionsstart
B2B-Serviceinformationen für den AI Startup Brand Sprint. Stand: 16.07.2026.
Nach Auftragsannahme ist Zahlung per Banküberweisung oder über einen individuell versendeten PayPal-Business-Zahlungslink möglich. Bankverbindung und Zahlungslink werden nicht öffentlich im Portfolio angezeigt. Ein Intake löst keine automatische Zahlung aus.
Der Anbieter ist im Régimen Especial del Pequeño Empresario o Profesional (REPEP) registriert. Bei einer auf den Kanaren lokalisierten und unter REPEP befreiten Leistung wird keine IGIC berechnet; die Rechnung enthält die gesetzliche Angabe „Exención franquicia fiscal“.
B2B-Leistungen an dort ansässige Kunden werden vor Rechnungsstellung nach den Leistungsortregeln geprüft. Es wird keine kanarische IGIC ausgewiesen. Eine gegebenenfalls erforderliche „inversión del sujeto pasivo“ und eine mögliche IRPF-Einbehaltung werden nicht automatisch berechnet, sondern vor Versand der Rechnung manuell geprüft.
Aufträge werden erst nach manueller Prüfung des ROI-/VIES-Status des Anbieters und der Umsatzsteuer-ID des Kunden zur Zahlung freigegeben. Eine Reverse-Charge-Behandlung wird nur verwendet, wenn die Voraussetzungen im konkreten Auftrag bestätigt sind. Die nationale NIF wird nicht als bestätigte NIF-IVA ausgegeben.
Bei Geschäftskunden außerhalb der EU werden Unternehmensstatus und Leistungsort manuell geprüft. Soweit die Leistung nicht auf den Kanaren lokalisiert ist, wird keine IGIC ausgewiesen. Lokale Steuer- oder Selbstveranlagungspflichten des Kunden richten sich nach dessen Recht.
Reference framework: Ley 20/1991, art. 17; Reglamento de facturación, Real Decreto 1619/2012; REPEP guidance of the Agencia Tributaria Canaria; ROI/VIES guidance of the Agencia Tributaria.